Kosten

Kosten
Ermäßigungen und Kostenübernahme
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kosten

Alle Details über die Gebühren unserer Kindertageseinrichtungen sind in der Satzung über die Gebühren der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau (PDF) festgeschrieben und einsehbar.

Betreuungskosten im Überblick

Kleinkinder (U3)

Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren fallen pro tägliche Betreuungsstunde im Monat 31,00 € an. (Beispiel: Tägliche Betreuungszeit 07:00 bis 16:00 Uhr = 9 Stunden pro Tag = 279,00 € Monatsgebühr). Hinzu kommen 85,00 € Verpflegungspauschale.

Regelbereich (Ü3)

In Rodgau zahlen Sie für die Betreuung für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres keine Betreuungsgebühren. Die Eltern tragen lediglich die monatliche Verpflegungspauschale i.H.v. 85,00 €. Die Verpflegungspauschale für Kindergartenplätze (bis 12.30 Uhr ohne Mittagessen) beträgt 15,00 € und beinhaltet Frühstück und Getränke.

Kosten für die nicht-städtischen Einrichtungen

Für Informationen zu Angeboten der anderen Träger, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Einrichtungen. Für den Ü3-Bereich fallen auch in Einrichtungen nicht-städtischer Träger keine Betreuungsgebühren an

Ermäßigungen und Kostenübernahme

In einigen Fällen sind Ermäßigungen und Bezuschussungen im Rahmen der Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen möglich.

Geschwisterermäßigung

Entsprechend der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau (PDF) wird für das zweite Kind die Betreuungsgebühr um 50% reduziert. Für das dritte Kind einer Familie entfallen die Betreuungsgebühren vollständig. Das Verpflegungsentgelt ist nicht von der Geschwisterermäßigung betroffen, für jedes Kind wird also der Normalbetrag fällig.
Besuchen alle Kinder eine städtische Einrichtung, benötigen wir darüber keinen weiteren Nachweis.

Falls eines der Kinder eine nicht-städtische Einrichtung besucht, informieren Sie sich bitte beim Fachbereich Kinder und Familie. Auch in diesem Fall können Sie von der Geschwisterermäßigung profitieren, beispielsweise wenn eines der Kinder in eine städtische Einrichtung geht und ein anderes in eine konfessionelle Einrichtung oder die Kita eines freien Trägers. Dasselbe gilt auch beim Besuch einer Schulkindbetreuung am Nachmittag. Zur Bearbeitung legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis beim Fachbereich der Stadt Rodgau vor.

Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus besonders einkommensschwachen Familien haben einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Tagesausflügen und ein Mittagessen in der Kindertagesstätte oder der Schule. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Ein Antrag auf Bildung Teilhabe – Teilnahme am Mittagessen (PDF) muss beim Kreis Offenbach gestellt werden. Bei der Antragstellung kann der Fachbereich Kinder und Familie der Stadt Rodgau Sie unterstützen.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Versorgung und Förderung bei Kindertagesbetreuung (Kindergarten, Hort, u.a.) soll jederzeit gesichert und Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie (Pflegefamilie, betreute Wohnformen, etc.) ermöglicht werden. Deshalb übernimmt der Kreis Offenbach entsprechend des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Betreuungskosten in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen.

Aufgrund der Gebührenfreiheit im Ü3-Bereich, betrifft diese Regelung in Rodgau nur den Bereich der Kleinkindbetreuung (U3). Das Verfahren läuft grundsätzlich über den Kreis Offenbach als bewilligende Stelle. Stellen Sie dazu einen Antrag Betreuungskosten in der Kindertagesstätte – Kostenübernahme (PDF).